Für die Inanspruchnahme der Wohn-Riester-Förderung gibt es keine feste Einkommensgrenze. Das bedeutet: Unabhängig davon, wie viel Sie verdienen, können Sie grundsätzlich von der Förderung profitieren – vorausgesetzt, Sie gehören zum förderberechtigten Personenkreis.
Förderberechtigt sind zum Beispiel:
• Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (z. B. Angestellte)
• Beamte, Richter, Soldaten
• Geringfügig Beschäftigte mit eigenen Riester-Beiträgen
• Ehepartner förderfähiger Personen (unter bestimmten Bedingungen)
Die Höhe Ihres Einkommens beeinflusst jedoch indirekt, wie viel Förderung Sie erhalten – insbesondere durch folgende Regel:
Um die vollen Zulagen (Grundzulage + ggf. Kinderzulagen) zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Vertrag einzahlen – bis maximal 2.100 € jährlich.