Wohn‒Riester beim Massivhaus Wie Sie vom Staat beim Hausbau profitieren können

Was ist Wohn-Riester eigentlich?

Die Wohn‒Riester‒Förderung ist eine staatliche Unterstützung für alle, die später mietfrei im Eigenheim wohnen wollen. Statt in klassische Riester‒Verträge fließt die Förderung direkt in die Finanzierung des Eigenheims z. B. eines Massivhauses.
Die Vorteile:
  • Staatliche Grund- und Kinderzulagen: Jährliche Zuschüsse vom Staat, die direkt in die Finanzierung fließen.
  • Steuervorteile: Beiträge und Tilgungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (bis 2.100 € jährlich).
  • Schnellere Tilgung: Durch die zusätzlichen Mittel verringert sich die Laufzeit Ihres Kredits – Sie sind früher schuldenfrei.
  • Zinsvorteile: Weniger Tilgungsdauer = geringere Zinslast über die gesamte Kreditlaufzeit.
Aber: Die Förderung ist an strenge Bedingungen geknüpft – was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Wohn-Riester beim Massivhaus

Für wen lohnt sich Wohn-Riester beim Hausbau?

Ideal für Familien, Angestellte & Besserverdiener
Wohn‒Riester ist nicht für alle geeignet aber für viele. Besonders profitieren:
  • Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Familien mit Kindern, da sie zusätzlich zur Grundzulage Kinderzulagen erhalten
  • Personen mit hohem Einkommen, die den steuerlichen Vorteil optimal nutzen können
  • Bauherren kurz vor der Rente, die ihr Haus als Altersvorsorge sichern möchten

Warum ist Wohn‒Riester gerade für Massivhaus‒Bauherren sinnvoll?

Ein Massivhaus steht für Qualität, Langlebigkeit und Werterhalt – aber auch für höhere Baukosten im Vergleich zu Fertighäusern. Durch die Wohn-Riester-Förderung können Sie die finanzielle Belastung abfedern, schneller tilgen und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Besonders in Zeiten steigender Bau- und Finanzierungskosten ist jede staatliche Unterstützung Gold wert.

Wie funktioniert die Wohn‒Riester‒Förderung konkret?

Bei Wohn‒Riester handelt es sich um eine sogenannte Eigenheimrente. Anstatt Beiträge in eine klassische Riester‒Rentenversicherung zu zahlen, tilgen Sie damit direkt Ihr Immobiliendarlehen also zum Beispiel das Darlehen für Ihr Massivhaus. Sie erhalten dafür Zulagen und können Ihre Beiträge steuerlich geltend machen.
Überblick der Förderbestandteile:
Förderbestandteil Wirkung für Sie
Grundzulage 175 € pro Jahr für jede förderberechtigte Person
Kinderzulage 185 € pro Jahr je Kind (geboren vor 2008) / 300 € pro Jahr (geboren ab 2008)
Steuerliche Absetzbarkeit Bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar
Tilgungsförderung Schnellere Rückzahlung des Darlehens → geringere Zinskosten über die Laufzeit
Besonders praktisch für Massivhausbauer:
Sie müssen keinen zusätzlichen Riester-Vertrag abschließen – die Tilgungsraten für den Baukredit selbst gelten als förderfähig. Das macht Wohn-Riester besonders unkompliziert in der Anwendung.

Welche Regeln gelten für Wohn‒Riester beim Eigenheim?

So attraktiv Wohn‒Riester auch ist es gelten klare Voraussetzungen, um die Förderung dauerhaft nutzen zu können.
Eigentum zur Eigennutzung keine Vermietung
  • Die Immobilie muss dauerhaft selbst genutzt werden. Eine Vermietung auch teilweise ist nicht erlaubt.
  • Falls Sie das Haus verkaufen, müssen Sie innerhalb von zwei Jahren eine neue, selbst genutzte Immobilie erwerben, sonst droht Rückzahlung.
  • Die Immobilie muss als Altersvorsorge dienen also langfristig bewohnt werden. Rückzahlungspflicht bei Verstoß
Wenn Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen z. B. durch dauerhaften Auszug oder Verkauf ohne Ersatzimmobilie müssen Sie die gesamte Förderung zurückzahlen.
Ausnahme: Bei beruflich bedingten, befristeten Umzügen besteht ein gewisser Spielraum.

Tilgungsgrenze beachten

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens jährlich in die Tilgung einbringen.
Beispielrechnung:
Bruttoeinkommen: 40.000 € 4 % = 1.600 € 133 € monatlich

Diese Tilgung gilt als förderfähige Eigenleistung und sichert Ihnen die vollen Zulagen.
Wohn-Riester beim Massivhaus

Wird Wohn-Riester später versteuert?

Ja allerdings erst im Ruhestand, nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Förderungen werden im sogenannten „Wohnförderkonto“ gesammelt und im Rentenalter versteuert.
Vorteile:
  • Im Ruhestand haben Sie in der Regel einen niedrigeren Steuersatz
  • Sie sparen heute bares Geld und zahlen später deutlich weniger Steuern zurück
  • Durch die Steuerlastverschiebung entlastet Wohn‒Riester besonders in der Bauphase, wenn das Einkommen und die monatliche Belastung oft am höchsten sind
Fazit zur Versteuerung:
Wohn-Riester ist keine „geschenkte“ Förderung, aber eine intelligente Steuerstrategie, bei der Sie langfristig profitieren – vor allem, wenn Sie Ihr Haus als Altersvorsorge nutzen.
Wohn-Riester beim Massivhaus

Wohn-Riester & Massivhaus – Lohnt sich das wirklich?

Ganz klar: Ja aber unter bestimmten Voraussetzungen.
Wohn‒Riester lohnt sich, wenn:
  • Sie planen, langfristig in der Immobilie zu wohnen
  • Sie in der Lage sind, Ihr Darlehen bis zum Renteneintritt zu tilgen
  • Sie nicht vorhaben zu vermieten oder häufig umzuziehen
  • Sie Ihre Finanzierung in enger Abstimmung mit einem Baufinanzierungsberater planen

Warum ist Wohn‒Riester besonders für Massivhäuser attraktiv?

Massivhäuser gelten als besonders wertstabil, langlebig und energieeffizient. Das macht sie zu einer hervorragenden Altersvorsorge genau das, was Wohn‒Riester fördert.
Außerdem sind die laufenden Betriebskosten oft niedriger, was die finanzielle Belastung im Alter zusätzlich reduziert.

Fazit: Wohn-Riester clever nutzen – aber gut planen

Wohn-Riester ist eine der wenigen Fördermöglichkeiten, die Bauherren direkt bei der Finanzierung unterstützen – ohne Umwege über Versicherungen oder Sparverträge.
Gerade beim Bau eines Massivhauses kann das den Unterschied machen: Sie profitieren von staatlichen Zuschüssen, Steuerersparnissen und schnelleren Tilgungsmöglichkeiten.
Aber: Die Förderung ist an klare Regeln gebunden. Wer sie nicht einhält, riskiert Rückzahlungen. Deshalb sollten Sie Wohn-Riester nur mit fundierter Beratung und einem passenden Finanzierungskonzept nutzen.
Wohn-Riester beim Massivhaus

Häufige Fragen - Wohn-Riester-Förderung beim Hausbau

Für was darf man Wohn-Riester verwenden?
Wohn-Riester dürfen Sie ausschließlich zur Förderung einer selbstgenutzten Immobilie im Rahmen der privaten Altersvorsorge verwenden. Das bedeutet: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen – Vermietung oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig.
Zulässige Verwendungen sind z. B.:
• Der Bau oder Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung
• Die Tilgung eines bestehenden Bau- oder Immobiliendarlehens
• Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung
• Barrierefreie Umbaumaßnahmen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Nicht erlaubt ist der Einsatz der Förderung für Zweitwohnungen, Ferienimmobilien oder rein spekulative Kapitalanlagen.
Ziel des Wohn-Riester ist es, Sie dabei zu unterstützen, im Alter mietfrei und sicher zu wohnen.
Kann man sich Wohn-Riester auszahlen lassen?
Nein, eine freie Auszahlung des angesparten Wohn-Riester-Guthabens ist nicht ohne Weiteres möglich. Wenn Sie sich das Guthaben auszahlen lassen und es nicht in eine selbstgenutzte Immobilie investieren, müssen Sie:
• Alle staatlichen Zulagen zurückzahlen
• Die gewährten Steuervorteile nachversteuern
Ausnahme: Bei Renteneintritt kann das Guthaben unter bestimmten Bedingungen teilweise entnommen werden – dann allerdings mit entsprechender Versteuerung.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Wohn-Riester?
Für die Inanspruchnahme der Wohn-Riester-Förderung gibt es keine feste Einkommensgrenze. Das bedeutet: Unabhängig davon, wie viel Sie verdienen, können Sie grundsätzlich von der Förderung profitieren – vorausgesetzt, Sie gehören zum förderberechtigten Personenkreis.
Förderberechtigt sind zum Beispiel:
• Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (z. B. Angestellte)
• Beamte, Richter, Soldaten
• Geringfügig Beschäftigte mit eigenen Riester-Beiträgen
• Ehepartner förderfähiger Personen (unter bestimmten Bedingungen)
Die Höhe Ihres Einkommens beeinflusst jedoch indirekt, wie viel Förderung Sie erhalten – insbesondere durch folgende Regel:
Um die vollen Zulagen (Grundzulage + ggf. Kinderzulagen) zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Vertrag einzahlen – bis maximal 2.100 € jährlich.
Wann muss Wohn-Riester zurückgezahlt werden?
Eine Rückzahlungspflicht der Wohn-Riester-Förderung entsteht, wenn Sie gegen die grundlegenden Voraussetzungen verstoßen – insbesondere gegen die Pflicht zur dauerhaften Selbstnutzung der geförderten Immobilie. Rückzahlungspflichtig sind Sie beispielsweise in folgenden Fällen:
• Sie verkaufen die Immobilie und erwerben nicht innerhalb von zwei Jahren eine neue selbst genutzte Immobilie.
• Sie ziehen dauerhaft aus und nutzen die Immobilie nicht mehr selbst.
• Sie vermieten das Haus oder die Wohnung – auch teilweise – ohne Genehmigung.
• Die Immobilie wird nicht mehr als Bestandteil Ihrer Altersvorsorge genutzt.
In diesen Fällen müssen Sie:
• Die erhaltenen Zulagen zurückerstatten,
• Und den steuerlich geförderten Betrag aus dem sogenannten Wohnförderkonto nachversteuern.
Ausnahme:
Wenn Sie berufsbedingt vorübergehend umziehen (z. B. für ein Auslandsprojekt oder eine Versetzung), kann eine zeitweise Fremdnutzung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein – allerdings nur nach entsprechender Nachweispflicht und Genehmigung durch die zentrale Zulagenstelle.

Massivhaus bauen aus Grimmen

Was unsere Bauherren sagen

Vertrauen entsteht durch Erfahrung und echte Ergebnisse. Lesen Sie, was Bauherren über den Weg mit uns sagen: von der ersten Planung bis zum Einzug.

Bauen sie Ihr Massivhaus mit uns

Referenzen

Von Einfamilienhaus bis Stadtvilla hier sehen Sie ausgewählte Projekte aus der Region, die wir gemeinsam mit unseren Bauherren realisiert haben.

Individuelles Traumhaus planen.

Persönlich und maßgeschneidert.

Starten Sie jetzt mit Ihrer Hausplanung
Beantworten Sie vorab ein paar Fragen und erhalten Sie im Anschluss eine persönliche, kostenlose Beratung.
Jedes Haus ist so einzigartig wie die Menschen, die darin leben. Genau deshalb nehmen wir uns Zeit – für gute Planung, ehrliche Beratung und echte Verlässlichkeit.
Mark & Antje Hagenstein