Zur Wohnfläche zählen alle beheizbaren Räume, die zum dauerhaften Aufenthalt geeignet sind. Dazu gehören:
• Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
• Küche, Bad, WC
• Flure und Dielen innerhalb der eigenen Wohnung
• Essbereich, Abstellkammer (wenn innerhalb der Wohnung)
• Wintergärten (wenn beheizbar)
• Wohnkeller oder ausgebauter Dachboden (je nach Nutzung)
Grundlage ist immer, dass der Raum geschlossen, trocken, zugänglich und nutzbar ist – und im besten Fall beheizbar.